Was ist die höchststrafe im jugendstrafrecht

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(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß. 1 Die Jugendstrafe dauert grundsätzlich mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (§ 18 Abs. 1 S. 1 JGG). Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das. 2 Gegenüber Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe 5 Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, worauf im. 3 Im Jugendstrafrecht können als Höchststrafe Urteile mit zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht werden. Jedoch steht selbst bei Delikten, bei. 4 Im Jugendstrafrecht können als Höchststrafe Urteile mit zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht werden. Jedoch steht selbst bei Delikten, bei denen als Höchstmaß zehn Jahre als Strafe angeordnet werden, die erforderliche erzieherische Einwirkung im Vordergrund. 5 (1) 1Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. 2Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. 3Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht. 6 Die Jugendstrafe dauert grundsätzlich mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre (Abs. 1 S. 1 JGG). Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß 10 Jahre (§ 18 Abs. 1 S. 2 JGG). 7 Die Jugendstrafe ist die eigentliche Kriminalstrafe im Sinne des Jugendstrafrechts und bedeutet Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt. Bei Verbrechen, für die das Erwachsenenstrafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe androht, beträgt hier das Höchstmaß zehn Jahre. 8 Bei ganz schweren Fällen, wenn jemand immer wieder eines Diebstahls überführt wurde oder sogar einen Mord begangen hat, kann eine Jugendstrafe im Gefängnis verhängt werden. Dies bedeutet dann Jugendhaftanstalt für mindestens sechs Monate, bei schweren Verbrechen bis zu zehn Jahren. 9 2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. (2) § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ist auch dann anzuwenden, wenn der Heranwachsende wegen eines Teils der Straftaten bereits rechtskräftig nach allgemeinem Strafrecht verurteilt worden ist. (3) 1 Das Höchstmaß der Jugendstrafe für. jugendstrafe beispiele 10