Mitbestimmung betriebsrat kündigung während probezeit

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Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle Kündigungsaspekte informieren, die ihn zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst haben. 1 Der Betriebsrat ist auch in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses vor einer Kündigung anzuhören. 2 In § Abs.1 Satz 1 BetrVG heißt es, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat vor "jeder" Kündigung anhören muss. Es gibt also keine Kündigung. 3 Betriebsratsanhörung: Der Betriebsrat muss in die Kündigung in der Probezeit eingebunden werden. Sie als unabhängiges Gremium müssen die. 4 Probezeit: Wie Ihr Betriebsrat bei der Kündigung mitredet. Je schneller, desto besser. Das gilt vor allem bei der Trennung von Mitarbeitern. In der Probezeit werden Sie jeden los – mit einer Kündigungsfrist von gerade einmal 2 Wochen. Danach wird es deutlich komplizierter. 5 Wird der Betriebsrat bei einer Kündigung in der Probezeit nicht und oder nicht gemäß der aktuellen Rechtsprechung des BAG zu dieser Thematik angehört, führt dies zur Unwirksamkeit der Kündigung. 6 Es ist zu beachten, dass zunächst die befristete Einstellung zur Erprobung gemäß § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist. Soll das Arbeitsverhältnis dann im Anschluss an das Probearbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt werden, ist der Betriebsrat erneut zu beteiligen, denn es geht rechtlich um eine neue Einstellung. 7 In einem Betrieb mit Betriebsrat muss der Betriebsrat nach § Abs. 1 Satz 1 des BetrVG vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Vor jeder Kündigung: Das Anhörungsverfahren muss beendet sein, bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. 8 Die Kündigung von Arbeitnehmern gehört zu den Themen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Bevor er eine Kündigung ausspricht, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Es gibt keine Möglichkeit, diese zwingende Regel zu umgehen. Wird eine solche Maßnahme vollzogen, ohne die Zustimmung des. 9 Durch das Dienstrechtsreformgesetz Baden-Württemberg vom (GBl. S. ) wurde auch das LPVG BW geändert: Ab ist der Personalrat nach § 77 Abs. 3 LPVG BW vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit nur noch in Form der Anhörung zu beteiligen. Die früher bestimmte Mitwirkung in dieser Zeit wurde. verkürzung probezeit betriebsrat 10 Soweit die Kündigung noch nicht unter den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG fällt, bspw. bei einer Probezeitkündigung, muss der Betriebsrat gleichwohl. 11 probezeitkündigung betriebsrat haufe 12