Aufhebungsvertrag unterschreiben oder kündigen lassen

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Der Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zu einer Kündigung und braucht zwei Parteien, die sich einig sind. 1 Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und ohne Bedenkzeit. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber Sie zur sofortigen Unterschrift drängen sollte, lassen Sie die Finger davon. 2 Aufhebungsvertrag und Kündigung unterscheiden sich wie folgt: Beim Aufhebungsvertrag kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 3 Die ebenso kurze wie einfache Antwort lautet: Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag nicht. Auch dann nicht, wenn Sie dazu in unfreundlicher Weise gedrängt. 4 Bei einem Aufhebungsvertrag wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt und ist somit individuell definierbar. Die eigentliche Kündigungsfrist, wie sie im Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann so verkürzt oder verlängert werden und muss auch nicht berücksichtigt werden. 5 Aufhebungsvertrag oder Kündigung – Kennen Sie Ihre Rechte! Aufhebungsvertrag unterschreiben oder die Kündigung abwarten. Für Arbeitnehmer:innen häufig eine schwere Entscheidung, die auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Erfahren Sie hier, wo die Vorteile liegen und wo eine höhere Abfindung gefordert werden kann. 6 Ebenso wollen Arbeitnehmer wissen, ob sie eher einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder eine Kündigung abwarten sollen. Vor- und Nachteile aus Arbeitgebersicht Der Arbeitsvertrag bietet für. 7 Eine Salvatorische Klausel ergibt vor allem dann Sinn, wenn kein Standardvertrag verwendet, sondern ein eigener Vertrag aufgesetzt, wurde. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Aufhebungsvertrag rechtswidrige Bestandteile beinhaltet, lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht prüfen. 8 Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer. Ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag bedeutet, dass beide Parteien dem Vertrag und seinen Bedingungen aus freien Stücken zustimmen – und was einvernehmlich geschieht, bedarf keiner Begründung. Deshalb muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat keine Rechenschaft ablegen. 9 Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung, muss er diese zunächst hinnehmen. Eine schriftliche Zustimmung ist nicht erforderlich – nur der Arbeitgeber muss unterschreiben. Jedoch hat der Arbeitnehmer in den meisten Fällen die Möglichkeit, binnen 3 Wochen gegen eine Kündigung vorzugehen. Da klingt ein Aufhebungsvertrag scheinbar viel besser. kündigung und aufhebungsvertrag gleichzeitig 10 kündigung aufhebungsvertrag muster 12