Nutzungsdauer edv software

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Nach dem BMF-Schreiben vom zur Nutzungsdauer von Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware soll steuerlich eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von nur noch. 1 Bislang ist die Finanzverwaltung hierbei für Computerhardware sowie Software in der Regel von einer 3-jährigen Nutzungsdauer ausgegangen. Da die. 2 Die Finanzverwaltung hat sich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Computerhardware und Software geäußert und neue Grundsätze. 3 BETREFF Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -ver- arbeitung. GZ. IV C 3 - S /21/ 4 Hierbei ist es sinnvoll, sich für die Nutzungsdauer an die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung zu halten. Bislang ist die Finanzverwaltung hierbei für Computerhardware sowie Software in der Regel von einer 3-jährigen Nutzungsdauer ausgegangen. 5 Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung Stand Typ Typ_BMFSchreiben Dokument herunterladen [pdf, KB] Überarbeitung des BMF -Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung vom Februar 6 Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann daher eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Ab wann gilt dies? Die neue Regelung mit einer 1-jährigen Nutzungsdauer gilt für alle Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden. 7 Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern gemäß § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse zu schätzen. 8 Bisher betrug die Nutzungsdauer für Computerhardware – bei Anschaffungskosten von mehr als Euro – stets drei Jahre sowie für Software in der Regel ebenfalls drei Jahre. Genaue Begriffsdefinition Die beiden Begriffe der „Computerhardware“ sowie der „Software“ werden im Schreiben weiter konkretisiert. 9 Zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software Nach dem BMF-Schreiben vom ist eine einjährige Nutzungsdauer von Computerhardware und Software vorgesehen. Go to main navigationGo to main content. nutzungsdauer computer 10 Überarbeitung des BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung vom Februar 11 software abschreibung 12