Einstellungsuntersuchung öffentlicher dienst schwerbehinderung

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Gemäß § Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber:innen in jedem Fall verpflichtet, vor Besetzung eines Arbeitsplatzes zu prüfen, ob der jeweilige Arbeitsplatz mit einem. 1 › blog › das-bewerbungsverfahren-im-oeffentli. 2 Bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen ist großzügig zu verfahren und auf die Art der Behinderung Rücksicht zu nehmen. Für die. 3 Die vorbeschriebene Prüfungspflichten gelten auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz intern (Ausnahme für den öffentlichen Dienst in § SGB IX) oder. 4 In einem ersten Schritt unterrichtet der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung über die zu besetzende Stelle unter Übermittlung eines Anforderungsprofils, aus dem sich insbesondere die Eignung der Stelle für schwerbehinderte Menschen ableiten lässt (z. B. Fahrerlaubnis erforderlich). 5 Durch die Einstellungsuntersuchung zusätzlich zum Vorstellungsgespräch möchten Arbeitgebende überprüfen lassen, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin für eine bestimmte Stelle in Frage kommt oder nicht. Dabei soll untersucht werden, inwiefern die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt werden, die die Stelle erfordert. 6 Die Einstellungsuntersuchung ist von den medizinischen Vorsorgeuntersuchenungen i.S.d. ArbMedVV zu unterscheiden. Letztere dienen u.a. der Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Gem. § 3 Abs. 3 S. 2 ArbMedVV sollen sie grundsätzlich nicht mit einer Eignungsuntersuchung zusammen durchgeführt werden. 7 Die Einstellungsuntersuchung ist in folgenden Fällen Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben: Jugendliche bis 18 Jahre; beim Umgang mit Gefahrstoffen oder Strahlenbelastungen (z.B. Röntgenassistenten/-innen) bei Personen mit besonderer Verantwortung für andere (z.B. Lokführer/innen, Piloten/-innen, Busfahrer/innen, Ärzte/-innen) bei Beamten. 8 Die Zulässigkeit einer Einstellungsuntersuchung richtet sich daher nach den Grundsätzen, die für das Fragerecht des Arbeitgebers im Rahmen der Einstellung gelten. Das heißt, für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Einstellung gelten die gleichen Zulässigkeitsvoraussetzungen wie für Fragen, die der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch. 9 Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § SGB IX rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX ist unter Behinderung die. bei gleicher fachlicher eignung sind schwerbehinderte bewerber bevorzugt einzustellen 10 Einstellungsuntersuchung erfolgte aufgrund der für schwerbehinderte Menschen geltenden Maßstäbe. (voraussichtlich noch fünf Jahre dienstfähig, Nr. ). 11